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Der volle Wortlaut der „Allgemeinen Reisebedingungen“ kann in allen Reisebüros eingesehen bzw. beim Veranstalter angefordert werden. Als Rechtsgrundlage gelten die „Allgemeinen Reisebedingungen“ (ARB 1992), gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1973 und des § 16 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. Dezember 1992 über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, BGBI. 29/1990. Änderungen der Leistungen und Preise, ebenso Berichtigungen von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern, Wechselkurs- und Tarifänderungen, insbesondere von Verkehrsträgern, sind ausdrücklich vorbehalten.
Bei jeder Katalog- Reise ist auch der Veranstalter vermerkt, diesen finden Sie zusätzlich nochmals auf der 1. Seite Ihrer Buchungsbestätigung. Neben Hofstätter Reisen können die folgende Unternehmen sein: Ebner in Villach, Bacher in Radenthein, Carinthian Bus in Klagenfurt, Wernitznig in Bodensdorf, ACR in Klagenfurt und Alpenland in Lienz.
Die Anmeldung zu einer Reise muss schriftlich oder persönlich in unserem oder einem unserer Partnerbüros erfolgen. Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Plätze im Reisebus nach Eingang der Anmeldungen vergeben werden. Sobald Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung mit Zahlschein zu. Benützen sie diesen bitte zur Überweisung der Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises, die innerhalb von 14 Tagen bei uns eingegangen sein muss. Die Restzahlung muss so vorgenommen werden, daß der gesamte Betrag für die Reise 2 Wochen vor dem Antritt bei uns eingegangen ist, bitte verwenden Sie für die Zahlungen die von uns zugesandten Zahlscheine.
Wir haften für die ordnungsgemäße Durchführung der in unserem Programm ausgeschriebenen Reisen bis max. zur vollen Höhe des Reisepreises. Bei Hotels, Restaurants, Transportunternehmen und anderen Leistungsträgern sind wir nur Vermittler. Hierfür übernehmen wir keine Haftung bei Unfällen, Verlusten und Beschädigungen, gleich welcher Art. Die Haftpflicht dieser Unternehmen wird davon jedoch nicht berührt. Der Kunde muss – um seine Forderungen gegenüber dem Veranstalter geltend machen zu können – sich über die Nichterbringung einer Leistung eine Bestätigung im Reiseziel aushändigen lassen, damit er beim Veranstalter die Reklamation vorbringen kann. Diese ist unverzüglich, längstens jedoch binnen 2 Wochen nach Reiseende dem Veranstalter mitzuteilen. Ansprüche sind schriftlich mittels Beweisunterlagen zu stellen.
Die Abwicklung unserer Reisen erfolgt grundsätzlich gemäß der Ausschreibung in unserem Programm. Änderungen von Reiserouten, Programmablauf oder Unterkünften sind vorbehalten. Unpünktliches Erscheinen zu festgesetzten Abfahrtszeiten, in dessen Folge ein Teilnehmer zurückbleibt, schließt Ersatzansprüche jeder Art aus. Die Entfernung von der Reisegesellschaft erfolgt auf eigene Gefahr.
Reisepreise
Diese sind nach dem Stand der Drucklegung des Prospektes erstellt. Sollten sich vor Reise ohne unser Verschulden Erhöhungen der Selbstkosten ergeben (Hotelkosten, Devisenkurse oder Preiserhöhungen von Flug- und Schiffspassagen), so bleibt uns eine entsprechende Preisangleichung vorbehalten. Dies gilt bis maximal 20 Tage vor dem Abreisetermin.
Die Veranstalter empfehlen ausdrücklich den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Außerdem verweisen wir Sie auf die Möglichkeit des Abschlusses eines umfangreichen Reiseversicherungspaketes in unserem Büro bzw. Ihrem Buchungsbüro. Es enthält unter anderem eine Stornoversicherung, Reisegepäckversicherung, Unfallversicherung, Behandlungskostenversicherung, die Heimtransportkosten und anderes mehr.
Müssen Sie vom Antritt einer gebuchten Reise Abstand nehmen, so fallen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt Ihrer Stornierung Stornogebühren an. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20,00 pro Person berechnet, sofern der Rücktritt bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Bei einem späteren Rücktritt müssen wir, sofern von Ihnen keine Ersatzperson für die Teilnahme an der Reise gefunden wird, folgenden Prozentsatz des Pauschalpreises berechnen:
· ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt: 25%
· ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt: 50%
· ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 65%
· ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt: 85 % und direkt am Abreisetag bzw. bei Nichterscheinen 100%.
Bei Low-cost-Airline- bzw. Kartenbürobuchungen betragen die Stornokosten 100% ab der Buchung.Bei Tagesfahrten: Stornierung bis 3 Tage vor Reiseantritt kostenlos, danach 100% vom Reisepreis.Eventuell geleistete Zahlungen werden unter Abzug der verbleibenden Storno-Bearbeitungskosten rückerstattet.
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung einer Reise nicht erreicht wurde. Diese beträgt im Normalfall 20 Personen.
Die einkassierten Kundengelder sind gemäß der Reisebürosicherungsverordnung, BGBI. II Nr. 10/1998 i.d.F. der Verordnung BGBI. II Nr. 316/1999 durch eine Bankgarantie bei der Raiffeisen- Bezirksbank St. Veit a.d. Glan – Feldkirchen reg.Gen.m.b.H. vom 22.12.2000 abgesichert. Hofstätter Reisen nimmt an der Versicherungsgemeinschaft der Pauschalreiseveranstalter (VIP) gem. § 8 der RSV teil. Entsprechend den EU-Pauschalreiserichtlinien und der Reisebüro-Sicherungsverordnung (RSV) sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, Ihre Zahlungen abzusichern. HOFSTÄTTER REISEN hat zu diesem Zweck eine entsprechende Bankgarantie bei der Raiffeisen-Bezirksbank St. Veit a.d. Glan - Feldkirchen reg. Gen.m.b.H. (9321 Kappel am Krappfeld 52) abgeschlossen. Veranstalter Nr. beim BMfWA 1999/0083.
Bei Eintreten des Schadensfalles (=Insolvenz des Veranstalters) ist MONDIAL ASSISTANCE; Elvia Reiseversicherungs AG, Mariahilfer Strasse 20
1070 Wien (24 h – Notfall-Tel: 01 525 03 125) mit der Schadensregulierung beauftragt (die Bankgarantie ist dort hinterlegt). Erstattungsbeträge sind nachweislich innerhalb von 8 Wochen bei dieser Stelle schriftlich einzubringen.
Hofstätter Reisen ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten seit Oktober 1999 unter der Veranstalternummer 1999/0083 eingetragen.
Gerichtsstand: St. Veit a.d. Glan
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